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Samstag, 04. Februar 2012
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Arbeitslosengeld

Nach der Kündigung kein Bares verschenken

Figur steht auf Münzen
Arbeitnehmer, denen gekündigt wird, müssen bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung vorlegen. Ob und wie viel die Arbeitsagentur zahlt, hängt entscheidend vom vormaligen Verdienst ab. Der Arbeitgeber füllt dazu eine Arbeitsbescheinigung aus. Für Arbeitnehmer gibt es dabei jede Menge Fallstricke. Einige Tipps des Finanzportals biallo.de zeigen, was es zu beachten gilt.
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Hürde für Frauen über 40

Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen in der Beruf

Frau im Büro
"Ist meine Qualifikation noch gefragt?" fragen sich viele Frauen, die über einen Wiedereinstieg in den Beruf nachdenken. Tatsächlich ist der Weg aus der Familienzeit auf den Arbeitsmarkt nicht immer einfach. Gerade wenn die letzte Arbeitsstelle schon längere Zeit zurück liegt und die Frau über 40 Jahre alt ist. Ein neues Lotsenportal will hier unterstützen und Mut machen. Seit März 2009 bietet diese Internetseite der Bundesanstalt für Arbeit und des Familienministeriums viele Informationen rund um den Wiedereinstieg - auch zum Thema Existenzgründung und Selbständigkeit. Es zeigt Fördermittel auf und interessante Veranstaltungen, weist auf nützliche Netzwerke hin und leitet zu Beratungsstellen vor Ort. Hier geht’s zu dem Frauen-Informationsportal www.perspektive-wiedereinstieg.de

Erst die Arbeit, dann der Job

Wann muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit erlauben?

Frau 50plus am Telefon
Für viele Beschäftigte in Deutschland gehört der Nebenjob - zum Beispiel Marktforschung vom heimischen Telefon aus - mittlerweile zum Alltag. Über 60 Prozent aller Nebenjobber üben ihre Zweittätigkeit sogar ständig zusätzlich zur regulären Arbeitsstelle aus. Trotzdem sind meist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen bei Mehrfachtätigkeiten informiert.
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Für Arbeitnehmer ab 45 in Hessen

Qualifizierungsschecks: Finanzielle Förderung für Weiterbildung

Qualifizierungsscheck Hessen
Mit dem Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" unterstützt das Land Hessen noch bis zum Jahr 2013 alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind und durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern möchten. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis zu einer Qualifizierungsscheck-Höhe von maximal 500 Euro pro Person und Jahr.
Hier erfahren Sie mehr über den Qualifizierungsscheck...

Europäischer Gerichtshof entscheidet:

Anspruch auf Jahresurlaub bleibt trotz Krankheit bestehen

Flip-Flops am Swimmingpool
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr zu nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. Januar 2009 entschieden und damit ein Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts erschüttert.
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Karrierewechsel mit 50plus

Buchtipp: Vom Herzchirurgen zum Fernfahrer

Buchtitel: Vom Herzchirurgen zum Fernfahrer
Oft wagen Menschen noch in der Mitte ihres Lebens einen Neuanfang. Sie erfüllen sich einen Traum oder tun das, was sie schon immer tun wollten. Aber so radikal wie Markus Studer ändern nur wenige ihr Leben. Der erfolgreiche Herzchirurg aus Zürich legte mit 57 sein Skalpell zur Seite, tauschte den weißen Kittel gegen einen blauen Overall und schwang sich hinter das Lenkrad eines roten, 460 PS starken LKWs. Autor Markus Maeder wollte mehr über diesen ungewöhnlichen Karrierewechsel wissen und setzte sich neben Studer in die Fahrerkabine.
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Gründercoaching auch für Arbeitslose 50plus

Beratungskosten mit maximal 3.600 Euro gefördert

Förderung Gründercoaching
Seit dem 1. Oktober 2008 erhalten Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen, höhere Zuschüsse zu den Kosten von Beratungsleistungen, die sie im Zuge der Unternehmensgründung in Anspruch nehmen. Das geförderte, so genannte "Gründercoaching" unterstützt auch ältere gründungswillige Arbeitslose in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen.
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