Gründercoaching auch für Arbeitslose 50plus
Beratungskosten mit maximal 3.600 Euro gefördert
Seit dem 1. Oktober 2008 bietet die KfW Mittelstandsbank im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine erweitere Form des so genannten Gründercoachings an. Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen, erhalten nun höhere Zuschüsse zu den Kosten von Beratungsleistungen, die sie im Zuge der Unternehmensgründung in Anspruch nehmen. Das geförderte Gründercoaching unterstützt auch ältere gründungswillige Arbeitslose in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen
In dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Programm werden derartige Coachingmaßnahmen gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu steigern.
Der Zuschuss zum Gründercoaching beträgt maximal 3.600 EUR (90 Prozent des Beratungshonorars von höchstens 4.000 EUR). Der Tagessatz des Beraters darf dabei höchstens 800 Euro betragen. Damit werden Gründungen aus der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als andere Gründungen, die mit bis zu 75 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst werden.
Der Antrag kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt sind, gestellt werden.
Weitere Informationen und die Regionalpartnersuche für die Antragstellung finden Sie hier.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus -





