Freitag, 18. Mai 2012
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Steuererklärung: So sparen Rentner Steuern

Steuern sparenRentner können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, das jährliche Einkommen überschreitet nicht den Betrag von derzeit 7.972 Euro (Sachstand Jahr 2009: Grundfreibetrag 7.834 Euro zuzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro).

Wichtig dabei ist: Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn gilt nicht die gesamte Rente, sondern nur der niedrigere so genannte Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils wurde 2005 bei gesetzlichen Renten auf 50 Prozent festgelegt und stieg seitdem pro Jahr um zwei Prozentpunkte an. Für Rentner, die 2009 zum ersten Mal Ruhestandsbezüge beziehen, beträgt der Ertragsanteil daher 58 Prozent; das heißt, bei einer Rente von 1.000 Euro sind 580 Euro steuerpflichtig.

Sinnvoll: NV-Bescheiniung beantragen
Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, schöpfen viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommensteuer nicht aus. Er kann deshalb für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über dem Sparer-Pauschbetrag (früher Sparer-Freibetrag) in Höhe von 801 Euro liegen. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Der Antrag ist leicht auszufüllen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.

Das Finanzamt stellt die Bescheinigung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Diese Freistellung ist in der Regel drei Jahre gültig. Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkünfte grundsätzlich steuerfrei auszahlen - eben auch dann, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Wichtig zu wissen: Die NV-Bescheinigung gilt auch für die Abgeltungsteuer, die seit dem Jahr 2009 anfällt. Bei der Prüfung, ob der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, werden mittlerweile allerdings auch Wertpapierveräußerungsgewinne angerechnet.




- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Bundesverband deutscher Banken (Sachstand November 2009)