Neuer Versorgungsausgleich
Rententipp: Keine Rentenkürzung für Geschiedene
Die seit 1. September 2009 geltende Reform des Versorgungsausgleichs kann einigen Rentnern bares Geld bescheren. Denn sie beinhaltet eine verbesserte Möglichkeit, eine wegen Versorgungsausgleich gekürzte Rente doch noch ungekürzt zu erhalten. Nach altem Recht Geschiedene müssen, um ihre Rente nach der Reform in voller Höhe ausgezahlt zu bekommen, allerdings einen Antrag stellen.
Das Prinzip des Versorgungsausgleichs
Wenn Ehepartner sich scheiden lassen, wird in der Regel ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die Versorgungsansprüche, wie zum Beispiel auf Rente, Beamtenpension, Betriebsrente die während der Zeit der Ehe erworben wurden, so untereinander aufgeteilt werden, dass beide Ehepartner aus der Ehezeit gleich hohe Versorgungsansprüche haben. Der Ehepartner mit den höheren Versorgungsansprüchen gibt also Ansprüche ab. Erhält er schon eine Rente oder geht er nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs in Rente, wird seine Rentenleistung entsprechend gekürzt.
Rentenkürzungen vermeiden
Es gibt Möglichkeiten, eine Kürzung der Rente zu vermeiden. Hier hat die seit 1.9.2009 geltende Strukturreform des Versorgungsausgleichs für einige Änderungen gesorgt:
Tod des ehemaligen Ehegatten
Stirbt der frühere, durch den Versorgungsausgleich begünstigte Ehegatte, bevor er für mehr als drei Jahre Rente mit dem Anrecht aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat, kann auf Antrag - zu stellen bei der Rentenversicherung - und dann ab dem Folgemonat der Antragstellung die Rente ungekürzt gezahlt werden. Leistungen an Hinterbliebene des verstorbenen Berechtigten werden dabei nicht mitgerechnet.
Unter diesen neuen Voraussetzungen können auch Bestandsrentner, deren Rentenkürzung nach bisherigem Recht nicht rückgängig gemacht werden konnte, eine ungekürzte Auszahlung beantragen.
Unterhaltsverpflichtung
Die Rente eines Ehegatten wird nicht oder nur teilweise gemindert, wenn er seinem früheren Ehegatten, der selbst noch keine Rente erhält, Unterhalt zahlen muss. Künftig bleibt die Rente dann aber nur bis zur Höhe der Unterhaltszahlung ungekürzt. Wichtig: Über die Anpassung wegen Unterhalt und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht.
Keine Zahlung aus einem Anrecht
Eine Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) wird nicht oder nur teilweise gemindert, wenn von der ausgleichspflichtigen Person aufgrund des Versorgungsausgleichs selbst Anrechte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurden (zum Beispiel aus einer Beamtenversorgung, einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus der Alterssicherung der Landwirte), daraus aber noch keine Leistungen bezogen werden können.
Das "Rentnerprivileg"
Mit der Reform des Versorgungsausgleichs zum 1.9.2009 entfiel eine Regelung, nach der zuvor einige Rentenkürzungen zeitweise vermieden werden konnten: Nach dem so genannten "Rentnerprivileg" war eine Rente, auf die schon zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich ein Anspruch bestanden hatte, so lange noch nicht zu kürzen, bis der geschiedene Ehegatte seine um den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhält. Diese Regelung gilt jetzt nur noch für "Altfälle", in denen die Rente des Ausgleichspflichtigen vor dem 1.9.2009 begonnen hat und die Scheidung noch nach dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht eingereicht wurde.
TIPP:
Kostenlose Broschüre zum neuen Versorgungsausgleich
Die Regelungen für neue Scheidungsfälle erläutert die Deutsche Rentenversicherung übersichtlich in der kostenlosen Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente". Die Broschüre ist bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich und kann telefonisch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 angefordert werden.
Sie steht auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit - zum Lesen, Ausdrucken und zum "Download", das heißt zum Herunterladen auf den eigenen Computer Download.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de // Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund


