Freitag, 18. Mai 2012
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Steuererklärung - Anlage KAP

Wann Bankbescheinigungen verlangt werden sollten

Euro-ScheineBanken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden.

Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt.

Trotzdem - so der Rat des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - kann es in folgenden Fällen von Vorteil sein, die Jahressteuerbescheinigung bei der jeweiligen Bank anzufordern:

 

  • Ein Freistellungsauftrag, welcher bei Alleinstehenden 801 EUR und bei Verheirateten 1.602 EUR maximal beträgt, wurde nicht oder in zu geringer Höhe beantragt. Fallen Zinseinnahmen bis zur Höhe dieser Beträge an, wären diese vollständig steuerfrei und somit Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.

  • Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte Günstigerprüfung dessen Festsetzung für die Kapitalerträge beantragt werden.

Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden rund 15.000 Euro und bei Verheirateten 30.000 Euro nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer zurückgeholt werden kann.


- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.