Freitag, 18. Mai 2012
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Wenig Gründe für ein Nein

Wann Ärzte zu einem Hausbesuch verpflichtet sind

StethoskopHausbesuche sind bei vielen niedergelassenen Ärzten wenig beliebt. Kein Wunder, denn der Aufwand wird von den Krankenkassen nur sehr schlecht bezahlt. Doch jeder Arzt ist für seine Patienten verantwortlich - auch für deren Versorgung im Notfall. Bittet ein Patienten daher um einen Hausbesuch, reicht es nicht, eine Ferndiagnose per Telefon zu stellen.

Vorschriften für den Arzt
"In der Musterberufsordnung für Ärzte steht, dass der Patient vom Mediziner angeschaut werden muss", bestätigt der Fachanwalt für Medizinrecht und Notar Thomas Girr aus Salzhausen in dem Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Nur zwei Gründe gebe es, den Besuch zu verweigern: Wenn der Arzt durch einen anderen Notfall gebunden ist oder wenn er sich für das geschilderte Gesundheitsproblem nicht für kompetent hält, weil es nicht in sein Fachgebiet fällt. Rechtsanwalt Girr betont auch für diese Fälle: "Um die Notfallversorgung des Patienten muss sich der Arzt in jedem Fall kümmern."

Das bedeutet: Selbst wenn der Arzt nicht kommen kann, muss er zumindest einen Kollegen oder den Rettungsdienst zu dem Hilfesuchenden schicken.



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Apotheken Umschau, Ausgabe 7/2010 B