Freitag, 18. Mai 2012
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Nur jeder zweite Tierfreund ist versichert

Ohne Hundehalter-Haftpflicht lauern große Risiken

Bellender Jack RussellSo mancher Jogger, Radfahrer oder Spaziergänger blickt sich bei seinem Freizeitvergnügen mitunter misstrauisch nach einem Hund um. Leider nicht ganz zu Unrecht: Zwischen 30.000 und 50.000 Bissverletzungen von Hunden werden jedes Jahr in deutschen Arztpraxen behandelt. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgefunden. Eine mutmaßlich hohe Dunkelziffer ist dabei noch gar nicht berücksichtigt, vermuten Experten.

Risiken gibt es bei großen und kleinen Vierbeinern
Tierfreunds Lieblingsspruch - "Der will doch nur spielen!" - scheint also meistens, keineswegs jedoch immer zuzutreffen. Wer gebissen wird, kann nur noch hoffen, dass die Wunde schnell wieder verheilt - und der Besitzer des Angreifers eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für etwaige Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche des Opfers aufkommt. "Die Chancen hierfür stehen leider nur 50 zu 50", weiß Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des Verbraucherportals FinanceScout24. Denn nur für etwa jeden zweiten Hund in Deutschland haben die Besitzer eine Hundehalter-
Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Schlossberger, der selbst einen temperamentvollen Hund hat, hält diese Sorglosigkeit für grob fahrlässig: "Es geht ja nicht nur um das Risiko von Bissverletzungen und daraus resultierende Schmerzensgeldforderungen oder andere Ansprüche des Geschädigten. Auch die Halter kleiner Hunde brauchen so eine Versicherung. Denn auch ein Dackel kann große Schäden verursachen, wenn er zum Beispiel plötzlich über die Straße läuft und dadurch einen kostspieligen Auffahrunfall verursacht."

Der Tierhalter haftet
Grundsätzlich gilt: Tierfreunde sind für jede Art von Schaden haftbar, die ihre Lieblinge verursachen, oder auch nur provozieren. Rennt ein Schäferhund auf ein Kleinkind zu, das erschrickt und unglücklich stürzt, wird es für einen Hundehalter ohne Police schnell teuer: "Die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters greift hier nicht", warnt Schlossberger.

In einigen Bundesländern haben Hundehalter ohnehin keine Wahl mehr: Seit dem 1. Januar 2010 ist in Berlin und Hamburg eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. In Sachsen-Anhalt gilt die Pflicht für alle nach dem Stichtag 1. März 2009 geborenen Hunde. In den übrigen Bundesländern betrifft die Pflicht nur Kampfhunde und andere als gefährlich eingestufte Rassen. Ausnahmen sind lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wo eine Hundehalter-Police auch für Kampfhunde noch nicht obligatorisch ist.

Die richtige Police
"Wer eine Police für seinen Vierbeiner sucht, sollte darauf achten, dass der Tarif ein möglichst großes Spektrum an möglichen Schäden absichert, die ein Hund verursachen kann", empfiehlt Schlossberger. Hier gebe es erhebliche Unterschiede, vor allem im Hinblick auf den Einschluss und die Deckungssumme von bestimmten Risiken, erklärt der FinanceScout24-Geschäftsführer. Er rät Hundehaltern, unter anderem folgende Fragen vorab zu klären:

  • Bezahlt die Versicherung auch dann, wenn gegen einen möglichen Leinenzwang verstoßen wurde?

  • Wie sieht es aus, wenn ein Bekannter der Familie oder das Au-pair-Mädchen den Hund Gassi führt?

  • Sind Welpen bis zu einem bestimmten Alter ohne Extrakosten mitversichert?

  • Wer haftet bei ungewollten Deckakten, zum Beispiel bei sehr teuren Rassehunden mit Stammbaum?

Unterschiedlich gehandhabt wird von den Versicherern auch der Einschluss von Mietsachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen privat genutzten Räumen.



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de // Quelle: FinanceScout24