Mittwoch, 08. Februar 2012
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Neue Fahrgastrechte seit Juli 2009

Für Bahnkunden: Beschwerde per Formular

ZugabteilErstmals regelt seit dem 29. Juli 2009 ein Bundesgesetz die Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden - unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen der Verbraucher nutzt. Nun gelten feste Regeln für den Schadensausgleich, wenn sich Züge verspäten oder ausfallen.
Ziemlich unhandlich, nämlich so groß wie ein Küchenhandtuch, ist dagegen das neue "Fahrgastrechte- Formular" der Deutschen Bahn und des Tarifverbandes TBNE, das Fahrgästen ihre Beschwerden bei den Bahnen erleichtern soll. - Dem TBNE gehören 42 nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE) und alle Eisenbahnen des Bundes (DB) im Nahverkehr an. -

Die neuen Regelungen
Kommt der Fahrgast 60 Minuten zu spät am Zielort an, sind 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent fällig - auf Wunsch auch in bar. Bei einer drohenden Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast künftig auf die Fahrt ganz verzichten und die Erstattung seiner Ticketkosten verlangen. Braucht der Fahrgast wegen einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine Hotelunterkunft, kann er eine kostenlose Übernachtung fordern. Das Eisenbahnunternehmen bleibt haftungsfrei, wenn eine Verspätung für das Eisenbahnunternehmen unvermeidbar war.

Neu aufgenommen in den Sanktionenkatalog wurde der Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern und mit einer Fahrzeit von höchstens einer Stunde: Erreicht ein Fahrgast wegen Unpünktlichkeit des Zuges oder Zugausfall mindestens 20 Minuten später sein Ziel, darf er einen anderen Zug besteigen. Fernzüge dürfen genutzt werden, soweit keine Reservierungspflicht wie beim City Night Express oder ICE-Sprinter besteht. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr kann der Fahrgast bei einer Verspätung ab 60 Minuten auch in ein Taxi steigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.

Das Beschwerde-Prozedere
Grundsätzlich ist der Erstattungsanspruch ist auf 50 Euro begrenzt. Alle Beschwerden müssen vom Eisenbahnunternehmen spätestens innerhalb von drei Monaten beantwortet sein. Das neue Beschwerdeformular erhält der Fahrgast entweder von Bahnmitarbeitern im Zug, am DBService- Point, in DB-Reisezentren, in den Fahrkartenverkaufsstellen der Bahn oder unter www.fahrgastrechte.info im Internet.

Nach Einschätzung des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) werden das Überformat und die umständliche Handhabung des Formulars manchen Fahrgast abschrecken, sein Entschädigungsrecht wahrzunehmen.



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de - / Quelle: ARCD