Freitag, 18. Mai 2012
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Praktisch zum Ausdruck im Internet

Ministerium informiert: Reiserechte im Scheckkartenformat

Infokarte ReiserechtDie wichtigsten Verbraucher-Rechte bei Zug- und Flugreisen veröffentlicht das deutsche Verbraucherschutzministerium auf seiner Internetseite. Reisende finden dort sowohl eine handliche Klappkarte im Scheckkartenformat, die in die Geldbörse passt, als auch ein Informationsblatt mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten. Dazu zählen  Erstattungsregeln bei Verspätungen oder Stornierungen von Zügen und Flügen sowie Tipps für das Verhalten im Verspätungsfall und Hinweise zu den jeweiligen Ansprechpartnern.

Klappkarte und Informationsblatt kann man von der Internetseite auf den eigenen Computer speichern oder auch direkt ausdrucken.

Die Verbraucher erfahren in den Informationen des Ministeriums, welche Fahrpreiserstattung ihnen bei Zugverspätungen zusteht und ob Übernachtungskosten verlangt werden können. Auch Ansprüche aus Verspätungen im Nahverkehr werden genannt, dazu praktische Tipps für ihre Durchsetzung.

Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung oder Verspätung eines Flugzeugs informiert das Ministerium über Wahlmöglichkeiten zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum Abflugort und Ersatzbeförderung. Weiter erfahren Reisende, welche Serviceleistungen und Entschädigungen ihnen grundsätzlich zustehen. In der Praxis haben Flugreisende bei abgesagten Flügen und bei verloren gegangenem Gepäck oft mehr Rechte als ihnen die Fluggesellschaften zugestehen wollen.

Dass auch vorenthaltener Komfort zu Entschädigungen berechtigen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Es sprach einem Ehepaar 1.728 Euro Schadenersatz für den verpassten Urlaub und die Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von rund 5.000 Euro zu. Die Touristen hatten eine Flugreise in der ersten Klasse in die Karibik gebucht. Am Flughafen erfuhren sie, dass es für den Hinflug nur noch Plätze in der Economy Class gab. Das wollte das Ehepaar sich nicht antun und trat von der Reise zurück - mit den genannten Folgen für den Veranstalter.


Hier geht es zur Internetseite mit den Reiserecht-Infos:

die Klappkarte zum Ausdrucken

das Informationsblatt zum Ausdrucken



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quellen: ARCD / BMELV