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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Änderungen zum 1. Januar 2010

Erbschaftssteuerrecht: Nichts ist beständiger als der Wandel

Rechtsanwältin Inge LohmannDie letzte große Änderung zum Erbschaftssteuerrecht gab es zum 1.Januar 2009. Bereits nach einen Jahr hat der Gesetzgeber wiederum Korrekturen vornehmen müssen, weil nahe Angehörige  wie Geschwister, Neffen und Nichten unangemessen hoch - nämlich wie gänzlich Fremde - besteuert wurden.

Seit Jahresbeginn 2010 sind nun alle Personen der Erbschaftssteuerklasse II besser gestellt. Damit kommen sie in den Genuss geringerer Steuersätze. Über die Änderungen informiert die Erbrecht-Expertin Rechtsanwältin Inge Lohmann:

Zur Steuerklasse II gehören zum Beispiel die Geschwister sowie die Neffen und Nichten des Erblassers. Auch Schwiegerkinder und Schwiegereltern fallen unter diese Steuerklasse. Während die Eltern des Erblassers im Erbfall zur günstigen Erbschaftssteuerklasse I gehören, unterliegen sie im Falle einer Schenkung den ungünstigeren Sätzen der Steuerklasse II.  

Im Jahr 2009 wurden die Personengruppen der Steuerklasse II erbschaftssteuerlich wie familienfremde Dritte behandelt: für sie galten hohe Steuersätze von 30 Prozent beziehungsweise. 50 Prozent. Ab Jahresbeginn 2010 werden die nahen Angehörigen der Steuerklasse II, die bisher behandelt wurden wie familienfremde Dritte (Steuerklasse III), wieder entlastet.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:



















Mit dieser Neuregelung sollen nahe Angehörigen der Steuerklasse II um insgesamt zirka 370 Millionen Euro entlastet werden.


Erbschaftssteuer für Unternehmenserben
Weitere Änderungen und Erleichterungen bietet das neue Erbschaftssteuerrecht seit Januar 2010 für Unternehmenserben. Bisher mussten sie den Betrieb zumindest sieben Jahre fortführen und eine Lohnsumme von 650 Prozent erreichen, um nur 15 Prozent der sonst fälligen Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Nunmehr reichen fünf Jahre und 400 Prozent der Lohnsumme aus.


Weitere Informationen zum Erbschaftssteuerrecht:
Eine ausführliche Darstellung finden Sie hier..


Informationen zum neuen Erbrecht:
Eine Übersicht über wichtige Neuerungen ab dem 1. Janaur 2010 finden Sie hier...



© Inge Lohmann 2010

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Inge Lohmann

Rechtsanwältin Inge Lohmann
Seit fast 20 Jahren ist Rechtsanwältin Inge Lohmann (52) spezialisiert auf die Themen "Erben und Vererben" sowie "Schenken und Stiften". Mit Ihrer Kanzlei für Vermögensnachfolge und Stiftungen ist sie selbständig tätig. Als Rechtsanwältin im Private Banking bei einer deutschen und einer Schweizer Bank hat sie besondere Expertise für die Beratung ihrer Kunden erworben.

Zu Ihren Mandanten zählen Privatpersonen, aber auch Unternehmer, die sie bei Nachfolgeregelungen begleitet.

Beratungsschwerpunkte ihrer Kanzlei sind: Testamentsgestaltungen, Vorsorgevollmachten, Vorbereitung von Schenkungs-, Ehe- und Gesellschaftsverträgen, Testamentsvollstreckung und Stiftungsgründungen.

In ihrer langjährigen Tätigkeit hat Inge Lohmann für viele Mandanten auf den Einzelfall zugeschittene Konzepte für Nachfolgeregelungen gestaltet sowie Stiftungen gegründet.

serviceseiten50plus.de freut sich sehr, mit Inge Lohmann eine so sachkundige und erfahrene Expertin zum Thema "Erbrecht" für unser Portal gewonnen zu haben!


Kontakt:
Inge Lohmann
Rechtsanwältin
Kanzlei für
Vermögensnachfolge
und Stiftungen

Tel.: 069-59 79 78 23
Fax: 069-59 79 95 48
E-Mail:
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