Zinsfestes Darlehen sichern
Bausparverträge sind häufig übertragbar
Der erste Schritt zum Eigenheim ist oft ein Bausparvertrag. Jedoch ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr benötigt wird. Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben.
Zwar liegt die Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der Regel zu.
Voraussetzung ist: Die Person, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann eine ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß §15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Ehepartner, Verlobte, Kinder, aber auch Enkel und Geschwister.
Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auch auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei seinem Kundenberater darüber zu informieren.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Bundesverband deutscher Banken




