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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Etwa jeder dritte Bescheid ist falsch

Fehler im Steuerbescheid: Was Sie dagegen tun können

Mann mit erhobener HandLaut Bundesfinanzministerium gingen im Jahr 2009 rund 5,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Statistisch gesehen ist damit rund jeder dritte Steuerbescheid unrichtig.

Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. rät, sich gegen durch falsche Rechtsanwendung, Formverstöße oder Flüchtigkeitsfehler fehlerhafte Steuerbescheide zu wehren und schriftlich per Post beim Finanzamt dagegen Einspruch einzulegen. Doch Achtung: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt schriftlich eingehen!

Die Chancen einer Bescheid-Änderung durch das Finanzamt sind dabei gar nicht so schlecht. Denn 2009 änderten die Ämter rund zwei Drittel der beanstandeten Steuerbescheide zu Gunsten der Steuerbürger.

Widerspruch nicht in jedem Fall nötig
Ein Einspruch ist in den Punkten nicht erforderlich, zu denen der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. So hält das Finanzamt den Bescheid dann von sich aus offen, wenn besonders wichtige stritte Regeln, wie zum Beispiel beim Solidaritätszuschlag, dem Arbeitszimmer, der Abzugshöhe bei den Kinderbetreuungskosten etc. auf dem Prüfstand der Gerichte stehen. Derzeit sind insgesamt 12 verschiedene Punkte strittig, zu denen Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten.

Bei Informationsbedarf Hilfe holen
Wer sich beim Erhalt seines Steuerbescheides unsicher ist, sollte zur Prüfung dessen einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufsuchen, rät Jörg Strötzel, Vorsitzender des Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. Eine Überprüfung der Steuererklärung einschließlich des Steuerbescheides dahingehend, ob tatsächlich alle möglichen Steuervorteile angesetzt wurden, führt oft dazu, dass nachträglich noch weitere Steuervergünstigungen im Einspruchsverfahren beantragt werden können. Der Gang zum Spezialisten kann daher lohnend sein.



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de - // Quelle: VLH


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