Nicht alles ist absetzbar
Krankheitskosten steuerlich geltend machen
Wenn die Krankenkasse vom Versicherten aufgewendete Kosten aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht erstattet, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche finanzielle Aufwendungen bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung geltend gemacht werden. Erfahren Sie, worauf man dabei achten sollte.
Beispiele für solche Kosten sind die nicht erstatteten Anteile für eine Brille, wenn sie ärztlich verordnet wurde, der Eigenanteil bei zahnärztlichen Behandlungen, aber auch Aufwendungen für Begleitpersonen von hilflosen Kranken.
Belege über Krankheitskosten immer für die Steuer sammeln
"Es ist grundsätzlich ratsam, ärztliche Verordnungen und Belege zu sammeln, um sie beim Finanzamt einreichen zu können", sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Fur die steuerliche Abziehbarkeit gelten folgende Voraussetzungen:
Die Kosten müssen
- zwangsläufig
- notwendig
- und angemessen sein.
Unvermeidliche Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit sind immer zwangsläufig, bei den anderen beiden Kriterien handelt es sich um häufige Streitfälle mit dem Fiskus. Vorsicht ist zum Beispiel bei wissenschaftlich nicht anerkannten Therapien geboten. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bescheinigen.
Auch Pauschalbeträge für Krankheitskosten sind absetzbar
Alternativ zu dem beleghaften Nachweis ist es den Kranken auch möglich, Pauschalbeträge beim Finanzamt einzureichen, die aber im Einzelfall zu gering sein können. Besser ist es deshalb oft, alle Belege zu sammeln und mit der Steuererklärung die tatsächlichen Kosten nachzuweisen.
Grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig ist eine bestimmte "zumutbare Belastung", die das Finanzamt festsetzt. Sie hängt von den familiären Verhältnissen und dem Einkommen des Steuerpflichtigen ab.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Apotheken Umschau" 4/2011 A




