Verbesserungen auch bei Telefonverträgen
Neues Gesetz beendet Abzocke in Warteschleifen
Eine gute Nachricht für Verbraucher sind die am 27. Oktober 2011 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zu kostenlosen Telefon-Warteschleifen sowie zu Verbesserungen bei Telefonverträgen und beim Telefon-Anbieterwechsel. Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
"Die Abzocke bei Service-Nummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt", erkärt dazu Vorstand Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Hier eine Übersicht über die neuen Regelungen:
Keine Telefonkosten mehr in Wartenschleifen
Den Bundestagsbeschlüssen zufolge dürfen zukünftig Anbieter keine Entgelte mehr für die Zeit verlangen, die Kunden bei einem Anruf in einer Wartschleife verbringen. Die neue, weitreichende Regelung gilt sowohl für erste als auch alle weiterleitenden Warteschleifen - und zwar für Festnetzanrufe und Mobilanrufe gleichermaßen. Zudem ist künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit vorgeschrieben. Für die endgültige praktische Umsetzung haben die Anbieter nach in Kraft treten des Gesetzes insgesamt zwölf Monate Zeit.
Verbesserungen beim Wechsel des Telefonanbieters
Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es positive Veränderungen: Die Umschaltung auf einen neuen Anbieter muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist.
Verbraucherfreundlichere Telefonverträge
Noch ein weiteres Ärgernis hat der Bundestag mit seiner Entscheidung abgestellt: Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der bisherige Telefonanbieter denselben Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: vzbv




