Senioren müssen Renten beim Fiskus melden
Steuerbetrug bei verschwiegenen Renteneinnahmen
Immer noch hat es sich nicht bei allen Seniorinnen und Senioren herumgesprochen, dass sie ihre gesetzlichen Renten versteuern müssen. Dabei gilt bereits seit 2005 per Gesetz eine verschärfte Besteuerung der gesetzlichen Rente.
Tatsache ist, dass der Fiskus Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, dazu auffordern und gegebenenfalls mit Strafen belegen wird.
Unwissenheit ist keine Rechfertigung
In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Juni 2011 entschieden, dass Senioren sich nicht darauf berufen können, von der Meldepflicht der Renteneinkünfte nichts gewusst zu haben (Aktenzeichen 2 K 1592/10). Deshalb geht das Finanzgericht auch in diesen Fällen von einer Verschleierungsabsicht aus.
Denn laut Gericht können auch Steuerlaien jederzeit erkennen, dass ein Steueranspruch besteht. Bei Renteneinnahmen sei dies sogar besonders offensichtlich, da man sich in den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung gleich auf der ersten Seite an Rentner wende.
Drohende Strafen
Damit ist laut Gesetzgeber in den Fällen, in denen Renteneinnahmen verschwiegen werden, von Steuerhinterziehung auszugehen. Dies hat zur Folge, so ein Hinweis des Lohnsteuerhilfvereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., dass
- Steuern plus Zinsen rückwirkend für 10 Jahre nachgefordert werden können
und - außerdem je nach Höhe der Nachzahlung gegebenenfalls ein Steuerstrafverfahren gegen den jeweiligen Rentner eingeleitet wird, das zu empfindlichen weiteren Strafzahlungen bis hin zur Freiheitsstrafe führen kann.
Renterinnen und Rentner, die sich bisher noch nicht damit befasst haben, sollten sich deshalb hinsichtlich der Versteuerung ihrer Rente schnell schlau machen.
TIPP der serviceseiten50plus-Redaktion:
Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auch in dem Beitrag Seit Oktober 2009 - Steuerkontrollen für Rentner hier auf unserem Internetportal serviceseiten50plus.de.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
- Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.




