EU-Richter entscheiden über Handygebühren
Seit Juli 2010 billiger telefonieren und surfen in Europa
Rechtzeitig zum Beginn der Sommerferien 2010 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das Urlaubern im EU-Ausland auch weiterhin Handygespräche zu günstigen Gebühren ermöglicht. Seit dem 1. Juli 2010 profitieren die Verbraucher zudem nicht nur von einer damit einhergehenden erneuten Senkung der Roaming-Gebühren, sondern auch von einer Begrenzung der Kosten beim Herunter- oder Heraufladen von Daten über das Handy.
Vier der wichtigsten europäischen Mobilfunkbetreiber, Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange, hatten gegen die Roaming-Verordnung der EU geklagt. Ohne Erfolg. Laut EuGH war Brüssel berechtigt, Obergrenzen für die Entgelte festzulegen, die die Mobilfunkbetreiber von ihren Kunden für Anrufe außerhalb ihres Netzes erheben dürfen. Seit 2007 hat die Europäische Kommission damit bisher eine Senkung der grenzüberschreitenden Mobiltelefonanrufe von durchschnittlich 70 Prozent erreicht.
Die neuen Gebühren und Regelungen
Handygespräche
Die Höchstpreise für Handygespräche im europäischen Ausland betragen nun 39 Cent pro Minute (vorher 43 Cent), für eingehende Gespräche 15 Cent pro Minute (vorher 19 Cent).
Daten aus dem Internet aufs Handy laden
Gleichzeitig wurde die Obergrenze für das Herunter- oder Heraufladen von Daten auf Handys, wie zum Beispiel bei der Nutzung von Internetdiensten, E-Mails und Apps, von 1 Euro auf 80 Cent pro Megabyte gesenkt.
Informationspflicht bei hohem Kostenaufkommen
Außerdem besteht seit dem 1. Juli 2010 eine Informationspflicht für Kunden, deren monatliche Roaming-Gebühren 50 Euro zu überschreiten drohen. Die Mobilfunkbetreiben müssen in einem solchen Fall den betreffenden Kunden entsprechend zu unterrichten.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -





