EU-Einreise ab 2012 erleichtert
Überblick: Impfvorschriften auf Reisen mit Haustieren
Das Reisen mit Haustieren in der EU ist seit Januar 2012 einfacher geworden. Unter anderem können Hunde und Katzen mit dem EU-Heimtierausweis, der Tollwut-Impfung und der Mikrochip-Kennzeichnung nun in drei weitere EU-Länder einreisen. Der ADAC gibt einen Überblick zu den aktuellen Änderungen sowie geltenden Regelungen für die Einreise in Nicht-EU-Länder und die Wiedereinreise in die EU.
Einreise von Hunden und Katzen in EU-Länder
Eine Erleichterung für Haustier-Halter, die mit ihrem Vierbeiner nach Großbritannien, Irland und Malta einreisen wollen, ist die seit Januar 2012 in diesen drei Ländern geltende Akzeptanz des EU-Heimtierausweises. Dadurch fallen der vorher dort vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie die Zeckenbehandlung weg. Die Wartezeit vor der Einreise verkürzt sich damit von vormals sieben Monaten auf nur 21 Tage vor der Tollwut-Erstimpfung.
Auch Schweden verzichtet seit Januar 2012 auf den Tollwut-Antikörpertest.
Uneinheitlich sind derzeit in der EU aber noch die Vorschriften zur Bandwurm-Behandlung. Während Schweden sie ganz abschafft, behalten Malta und Finnland sie bei. Großbritannien und Irland haben diese Frage noch nicht entschieden.
Überblick:
Impfvorschriften für Hunde und Katzen bei Reisen in EU und Nicht-EU
Einreise von Haustieren in Nicht-EU-Länder
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise für jedes Land individuell erfragt werden müssen.
Auch für die Wiedereinreise in die EU sind je nach Tollwutstatus unterschiedliche Regelungen zu beachten.
- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de -
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