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Freitag, 30. Juli 2010
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Schützt Mieter vor bösen Überraschungen

Bei Wohnungssuche den Energieausweis zeigen lassen

Jeder Mieter sollte sich vor Abschluss eines Mietvertrags vom Vermieter den Energieausweis zeigen zu lassen. Dazu raten die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen.

Die wichtigsten Informationen für Mieter zum Energieausweis haben die dena und der Deutsche Mieterbund in einer neuen Broschüre zusammengefasst.


Mit dem Energieausweis die eigenen Heizkosten kalkulieren
Ohne Energieausweis lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Voraus nur schwer abschätzen. Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft dagegen vor Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Die Broschüre gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, woran man den Unterschied zwischen den beiden Energieausweisvarianten - Bedarfs- und Verbrauchsausweis - erkennt, wie man aus den Angaben des Energieausweises die ungefähren Heiz- und Warmwasserkosten abschätzen kann und wer die Kosten des Energieausweises trägt.

Bezug der kostenlosen Informationsbroschüre:
Der Informationsbroschüre gibt es bei allen örtlichen DMB-Mietervereinen. Sie kann auch auf der Internetseite des Mieterbundes gelesen, ausgedruckt oder auf den eigenen PC heruntergeladen werden heruntergeladen werden.
Hier finden Sie die Broschüre im Internet.



Hintergrundinformation zum Energieausweis:
Eigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.



- REFR / Online-Redaktion serviceseiten50plus.de - / Quelle: dena

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